Im Rahmen des Programms „Kunst trotz Abstand“ erhalten das Bietigheim-Bissinger Stadtmuseum Hornmoldhaus 9.000 Euro und das Marbacher Literaturmuseum der Moderne 4.500 Euro Sonderförderung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg. Im Hornmoldhaus werden damit digitale Angebote von freien Mitarbeitenden unterstützt und im Literaturmuseum der Moderne wird das Format „Mit Herz und Seele. 45 Minuten Führungen durch das Literaturmuseum der Moderne“ gefördert.
„Unsere Museen im Land haben sich schon früh in der Krise mit unglaublicher Kreativität und großem Engagement neuen Formaten gestellt. Diese können das direkte, gemeinsame Erleben und den Austausch allerdings nicht ersetzen, sondern nur erweitern“, so Tok und Vogt. Landesweit profitieren mehr als 60 nichtstaatliche Musen im Land von der Sonderförderung in Höhe von insgesamt 470.000 Euro.
„Nach der langen Lockdown-bedingten Schließung in diesem Frühjahr ist es für die Museen umso wichtiger, sich nun mit neuen Projekten präsentieren zu können. Die Förderungen sind auch eine Anerkennung der wichtigen Arbeit nichtstaatlicher Museen – gerade in der Fläche“, so die Abgeordneten.
Die Museen sind ausdrücklich ermutigt, für die Konzipierung, das Training und die Durchführung vorrangig freischaffende Kulturvermittler zu engagieren. „Das sind gute Nachrichten für die Freischaffenden. Die Aussicht auf mehr Bildungsarbeit im Museum oder auch in digitalen Formaten geben Sicherheit und Planungsperspektiven“, teilen die Abgeordneten mit.
Hintergrund: Sonderförderprogramm für nichtstaatliche Museen
Das Sonderförderprogram für nichtstaatliche Museen ist Teil des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“, mit dem bereits mehrere hundert Projekte während der Corona-Krise gefördert werden konnten. 62 nichtstaatliche Museen werden mit insgesamt rund 470.000 Euro gefördert.
Konkret unterstützt das Sonderförderprogramm die Konzeption eines neuen Vermittlungs- und Bildungsprogramms und Projekte, um neue Zielgruppen zu erreichen. Bei der Umsetzung sollen vorrangig freischaffende Kulturvermittlerinnen und –vermittler einbezogen werden.
Die Einrichtungen erhalten Zuschüsse in Höhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten – den Rest erbringen sie als Eigenanteil. Der Förderhöchstbetrag beträgt 9.000 Euro, wobei die förderfähigen Kosten gleichzeitig 3.000 Euro nicht unterschreiten dürfen. Am Programm sowie der Förderabwicklung beteiligt sind die Landesstelle für Museumsbetreuung sowie das Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung.