Am vergangenen Donnerstag (27. Oktober) war Tayfun Tok schon früh am Morgen im Bissinger Rathaus zu Gange.
Sein Ziel: Den Angestellten des Baurechtamts über die Schultern schauen.
„Ich will verstehen, wo die Stellschrauben sind, an denen wir für schnellere Verfahren drehen müssen“, so Tok
Schließlich plane die Landesregierung derzeit deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung der kommunalen Dienstleistungen. Als Mitglied des Landtagsausschusses für Landesentwicklung und Wohnen möchte der Abgeordnete Fortschritte bei der Digitalisierung im Bauwesen sehen.
Die Herren Feiert, Putschek, Geiger und Maier aus dem Baurechtsamt der großen Kreisstadt wissen von was sie reden. Rund 280 Verfahren laufen jedes Jahr über ihre Schreibtische. Samt Aktenberge und mehrseitiger Pläne. Seit 01. Januar hat das Land die Kommunen dazu verpflichtet, Bauanträge auch über die Plattform Service-BW anzunehmen. Bauantragssteller können so die notwendigen Dokumente einfach und flexibel einreichen. Was nach außen allerdings modern aussieht, ist in erster Linie nur ein Posteingang. Die Bearbeitung findet auf dem regulären Weg statt. Spätestens Rückmeldungen und Bescheide müssen gedruckt und gesiegelt versendet werden. Software hilft momentan bei der Erstellung automatisierter Schreiben. Sachverstand und juristischen Kenntnisse kommen allerdings immer von den Fachleuten im Amt.
"Menschen auf dem Amt sind Generalisten: Rechtsexperten, Architekten, Kundenbetreuer. Sie sollen empathisch sein und gleichzeitig alle Feinheiten kennen. Das ist eine Spitzenleistung.“
Eine Idee für das komplett digitale Verfahren gibt es schon. Demnach soll ein virtueller Arbeitsraum geschaffen werden, auf den die verschiedenen Betroffenen zugreifen, Dokumente kommentieren und bewerten und letztendlich amtlich freigeben können. So wäre ein gänzlicher Verzicht auf Aktenordner und dicke Papiere möglich. „Aus Sicht des Bürgers muss das mit einer unkomplizierten Anmeldung gehen. Der Ansatz, ein Portal für alle Anträge zu nutzen, macht da viel Sinn“, führt Tok aus.
Bundesweit hat nach Verabschiedung des Onlinezugangsgesetz ein Prozess der schrittweisen Anpassung von Verordnungen und Vorschriften eingesetzt. Die völlige Digitalisierung des Bauantragsverfahrens könnte im Land noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen sein. Allerdings dürfen auch keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Die Kommunikation wird einfacher und das Verfahren transparenter. Doch sind die Fachleute in den Ämtern an Fristen gebunden und müssen vielfältige Interessensbekundungen beachten. Schneller genehmigt wird ein Bauverfahren daher nicht unbedingt.