Am Mittwoch, 06.04., war ein historischer Tag für das Land Baden-Württemberg. Mit deutlicher Mehrheit beschloss das Parlament die Wahlrechtsreform.
Mit dem neuen Wahlrecht sorgen wir dafür, dass der Landtag in Zukunft weiblicher, jünger und vielfältiger wird – und unsere Gesellschaft besser widerspiegelt. Künftig wird es ein Zwei-Simmen-Wahlrecht geben: Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin oder der Kandidat des jeweiligen Wahlkreises gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Landesliste – ähnlich wie bei der Bundestagswahl setzt man das Kreuz bei einer Partei. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten auf diese Weise mehr Optionen.
Ein weiterer Erfolg der Reform ist die Absenkung des Wahlalters auf 16.
„Jugendbeteiligung war für mich schon immer eine Herzensangelegenheit. Mit der Reform haben wir jetzt eine Voraussetzung geschaffen, dass junge Menschen sich direkt beteiligen können.“, so Tok.
Im Erneuerungsvertrag traf Grün-Schwarz eine klare Vereinbarung, um das Landtagswahlrecht zu reformieren. Der heutige Tag zeigt: Wir halten Wort! Nun geht es darum, dass die Parteien in der Ausgestaltung der Landeslisten die Reform in der Praxis umsetzen.