Der direkt-gewählte Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Bietigheim-Bissingen, Tayfun Tok, hat sich in einer Anfrage beim baden-württembergischen Kultusministerium nach dem Stand der Projekte und den bewilligten Mitteln aus dem DigitalPakt Schule für den Landkreis Ludwigsburg erkundigt.
Die Anfrage des Abgeordneten beim Kultusministerium zeigte, dass von den Schulträgern im Landkreis bisher lediglich 7,8 Millionen Euro Fördermittel beantragt wurden. „Der Digitalisierungsschub läuft zwar an, doch bleibt eine Menge zu tun“, so Tok. Mitte Dezember hat noch nicht einmal jede zweite Schule im Landkreis einen Antrag gestellt. „Durch die Pandemiebekämpfung haben die Kommunen aktuell reichlich drängende Themen zu bearbeiten. Daher wurden die Medienentwicklungspläne oft hintenangestellt“, hebt Tok hervor.
68 der 143 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen haben bisher Mittel genehmigt bekommen. Die Kommunen beantragen lediglich eine Fördersumme und reichen Rechnungen ein, um die Gelder direkt zu erhalten. Bisher wurden im Landkreis jedoch erst 812.000 Euro ausgezahlt. „Das Tablet gehört genauso in den Schulunterricht wie das Schulbuch“, meint Tok. Viele Projekte hinken jedoch auch aufgrund der weltweiten Produktionsengpässe. „Der Ball liegt bei den Kommunen. Gerade bei Infrastrukturprojekten braucht es lange Vorlaufzeiten. Wir müssen die Digitalisierung nun mutig angehen, denn in allen Berufsfeldern der Zukunft steckt die Digitalisierung mit drin“, so der Abgeordnete.
Bund und Länder haben sich beim DigitalPakt Schule auf immense Investitionen in die schulische Digitalisierung geeinigt. Allein für den Landkreis Ludwigsburg entfallen insgesamt 35 Millionen Euro. Dies entspricht ca. 4 Prozent der für Baden-Württemberg zugeteilten 845 Millionen Euro Bundesmittel aus dem DigitalPakt und den Zusatzvereinbarungen. Bis Ende 2024 laufen die Förderprogramme, welche den Schulen die gewünschte Ausstattung bringen sollen. Dabei wird den Einrichtungen umfassende Freiheit bei der Auswahl von Geräten und Dienstleistungen gewährt. Das medienpädagogische Konzept wird von den einzelnen Schulen ausgestaltet.
Bis zum 30. April 2022 sollen alle Anträge des Schulträgers bei der L-Bank vorliegen. Ist das nicht der Fall, wird das nicht beantragte Budget gestrichen und neu verteilt. Bis Ende des Jahres 2024 müssen alle Maßnahmen beendet sein. Das heißt, alle Aufträge, Bestellungen und Verträge sind bis dahin zu erbringen.